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Nutzungsbedingungen

Stand: 29. Juni 2026

1. Was SchoolUP ist

SchoolUP ist ein KI-Tutor, der Schulstoff erklärt und Verständnisfragen stellt. Anbieter sind Elias Esser und Sean Hübner (siehe Impressum). Der Zugang wird über die jeweilige Schule oder über einen 7-tägigen Test-Account bereitgestellt.

2. Wer darf SchoolUP nutzen

SchülerInnen einer Schule, deren Moodle-Zugang bei SchoolUP freigeschaltet ist. Unter 16 Jahren brauchst du die Einwilligung deiner Erziehungsberechtigten. Die Anmeldung erfolgt mit deinem persönlichen Schul-Login; Weitergabe deiner Zugangsdaten ist nicht erlaubt.

3. Was du beachten musst

4. KI-Antworten — Hinweis zur Verlässlichkeit

Die Erklärungen werden von einem Sprachmodell erzeugt. Sie können sachliche Fehler enthalten oder im Einzelfall an deinem Lehrplan vorbeigehen. Bitte verlasse dich bei prüfungsrelevanten Inhalten nicht blind auf die Antworten, sondern vergleiche mit deinem Schul-Material und frag im Unterricht nach.

5. Verfügbarkeit

Wir geben uns Mühe, SchoolUP rund um die Uhr verfügbar zu halten — können aber während der Beta keine Verfügbarkeitsgarantie übernehmen. Wartungsarbeiten oder Ausfälle bei Drittanbietern (Moodle deiner Schule, OpenAI) können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

6. Kündigung / Konto-Löschung

Du kannst dein Konto jederzeit selbst löschen (Einstellungen → Konto löschen). Wir können einen Zugang sperren, wenn er gegen diese Bedingungen verstößt; bei schwerwiegenden Verstößen ohne Vorankündigung.

7. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den Ersatz vertragstypischer, vorhersehbarer Schäden begrenzt. Für kostenfrei bereitgestellte Funktionen haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

8. Änderungen

Wir können diese Bedingungen anpassen, wenn sich der Funktionsumfang oder rechtliche Anforderungen ändern. Wesentliche Änderungen weisen wir dir beim nächsten Login deutlich hin.

9. Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.