Wie SchoolUP arbeitet
Stand: 31. August 2026
Diese Seite erklärt, was beim Benutzen von SchoolUP wirklich passiert: woher der Tutor sein Wissen nimmt, was auf welchem Weg wohin geht, was gespeichert wird und was nicht, und wo das Ganze an Grenzen stößt. Sie ist für alle gedacht, die das genau wissen wollen: Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte, Schulleitungen, Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden.
Die rechtlich verbindlichen Unterlagen stehen daneben und sagen dasselbe in der Sprache, in der man es unterschreibt: Datenschutzerklärung, Auftragsverarbeitungsvertrag, Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, technische Maßnahmen und Datenschutz-Folgenabschätzung.
1. Der Kern: der Tutor erfindet nichts
Ein gewöhnlicher Chatbot antwortet immer. Er weiß nicht, ob er recht hat, und er sagt es auch nicht. Genau das darf SchoolUP nicht, denn eine Schülerin kann eine falsche Antwort nicht von einer richtigen unterscheiden, und sie lernt danach das Falsche.
Deshalb gelten drei Zusagen:
- Belegt. Jeder Satz stammt aus einer Datei, die eine Lehrkraft für den Kurs freigegeben hat. Die Fundstelle steht dabei, mit Seitenzahl.
- Sonst Absage. Gibt das freigegebene Material zur Frage nichts her, sagt der Tutor ab und schlägt drei Dinge vor, zu denen es Material gibt. Er rät nicht.
- Kein Lösen. Hausaufgaben werden nicht vorgerechnet. Der Tutor führt in Stufen dahin, dass man es selbst kann.
Technisch heißt das: nach der Antwort kommt eine Prüfung. Ein zweiter Durchgang hält den Antwortvorschlag gegen die Quellen, und nur was diese Prüfung übersteht, wird angezeigt. Das kostet Rechenzeit bei jeder Frage und ist der Grund, warum die Absage überhaupt funktioniert.
2. Was passiert, wenn jemand eine Frage stellt
Der Weg im Einzelnen. Die grauen Zwischenrufe sind das, was die fragende Person dabei auf dem Bildschirm sieht.
Zwei Stellen darin sind Ausstiege, keine Fehler. Findet die Suche im Material nichts Tragfähiges, kommt die Absage sofort. Und übersteht ein Antwortvorschlag die Prüfung nicht, kommt sie auch dann noch.
3. Woher das Material kommt
Aus dem Moodle Ihrer Schule, und nur mit ausdrücklicher Freigabe.
- Eine Lehrkraft meldet sich mit ihrem eigenen Moodle-Zugang an, wählt ihre Kurse und unterschreibt die Freigabe.
- Das Material dieser Kurse wird eingelesen: Text herausholen, in Abschnitte zerlegen, durchsuchbar machen.
- Die Schulleitung sieht die Freigabe und entscheidet. Erst danach sehen die Schülerinnen und Schüler den Kurs.
Der Tutor kennt nur, was die freigebende Person selbst sehen darf. Was in Moodle vor Teilnehmenden verborgen ist, ein gesperrtes Modul, ein Lösungsblatt in einem versteckten Abschnitt, wird beim Einlesen ausgelassen.
Lädt eine Lehrkraft später etwas nach, fällt das beim nächsten Öffnen des Kurses auf und wird nachgeholt, höchstens einmal je Stunde. Ein Kurs, den niemand öffnet, bleibt auf seinem Stand.
4. Wo die Daten liegen und wohin sie gehen
Drei Dinge, die man an diesem Bild ablesen kann:
Das Moodle Ihrer Schule spricht nie mit der KI. Beide Verbindungen gehen von SchoolUP aus. Es gibt keinen Weg, auf dem Ihr Moodle Daten an einen KI-Anbieter gibt.
Nach Frankreich geht die Frage mit den passenden Auszügen, nie ein ganzer Kurs, nie ein Datenbestand und nie eine Namensliste. Mistral AI ist ein europäischer Anbieter; die Verarbeitung findet in der EU statt.
Alles Gespeicherte steht in Deutschland, in einem Rechenzentrum in Deutschland. Wir selbst übermitteln nichts in ein Drittland, und die KI-Verarbeitung rufen wir ausschließlich über den EU-Endpunkt von Mistral AI auf. Mistral AI erklärt dazu öffentlich, die Daten lägen voreingestellt in der Europäischen Union und könnten je nach genutzter Funktion vorübergehend außerhalb der EU verarbeitet werden; dafür sagt Mistral AI geeignete Garantien nach Art. 46 DSGVO zu (Wo speichert Mistral die Daten?).
Der Objektspeicher rechts im Bild ist neu (18. August 2026) und der einzige Ort, an dem eine hochgeladene Datei dauerhaft liegt: eine abgegebene Übungsklausur, und die nächtliche Sicherung beider Datenbanken. Er steht ebenfalls in Deutschland, beim selben Anbieter wie der Server. Alles, was dorthin geht, wird vorher bei uns verschlüsselt; der Schlüssel bleibt auf unserem Server. Der Anbieter hält also einen Bytehaufen, den er nicht lesen kann. Es geht dabei um die Handschrift von Minderjährigen, und das ist uns die Umstände wert.
Bis zu diesem Datum berührte überhaupt keine hochgeladene Datei je eine Platte: ein Bild im Chat lebt dreißig Minuten im Arbeitsspeicher und ist dann weg. Das gilt weiterhin für alles außer der abgegebenen Klausur.
5. Was gespeichert wird, und was nicht
| Was | Wo | Wie lange |
|---|---|---|
| Moodle-Passwort | nirgends | Es wird zur Laufzeit an Ihr Moodle weitergereicht und danach verworfen. Auch kein Hash. |
| Moodle-Zugriffstoken | auf Ihrem Gerät | Verschlüsselt in der Sitzung, nicht in unserer Datenbank. Bei jeder Anmeldung neu. |
| Einwilligungen und Unterschriften | bei uns | Bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach Widerruf oder Ende der Nutzung. |
| Freigegebenes Kursmaterial | bei uns | Bis die Freigabe zurückgezogen wird. Es sind Unterrichtsmaterialien, keine Personendaten. |
| Ein paar Stichpunkte des Tutors | bei uns | Woran gerade gearbeitet wird, wo es hakt, wie Erklärungen am liebsten sind. Keine Noten, keine Ergebnisse. Verschlüsselt, jederzeit einsehbar, einzeln löschbar, und nach zwölf Monaten ohne Nutzung von selbst weg. |
| Gesprächsverlauf | auf Ihrem Gerät | Bis Sie ihn löschen. Wir haben ihn nicht. |
| Ergebnisse von Übungen | nirgends | Seit dem 14. August 2026 wird kein Lernstand gespeichert. |
| Abgegebene Übungsklausur | bei uns, Datei im Objektspeicher | Bis Sie sie löschen. Das Löschen entfernt zuerst die Datei und dann die Zeile; ein täglicher Abgleich räumt weg, wozu es keine Zeile mehr gibt. Niemand außer Ihnen sieht sie oder ihr Ergebnis, auch keine Lehrkraft. |
| Nächtliche Sicherung | im Objektspeicher | 30 Tage, dann von selbst weg. Verschlüsselt. Sie enthält, was in den Tabellen darüber steht, und nichts sonst. |
Unter „Meine Daten“ sieht jede Person ohne Antrag, was über sie gespeichert ist, samt dem Wortlaut, in den sie eingewilligt hat, und kann es als Datei sichern.
6. Die Übungsklausur
Seit dem 18. August 2026 kann man sich eine Übungsklausur zu den eigenen Kursthemen schreiben lassen, sie ausdrucken, in Ruhe bearbeiten und abgeben. Was dabei passiert, ist an einer Stelle bewusst anders gebaut, als man es erwarten würde, und das ist der Grund für diesen Abschnitt.
Der Maßstab entsteht vor der Korrektur
Aufgaben und Erwartungshorizont entstehen im selben Zug: zu jeder Teilaufgabe steht sofort fest, wofür es die Bewertungseinheiten gibt. Die Korrektur vergleicht später dagegen, statt sich im Nachhinein eine Meinung zu bilden. Vor der Abgabe bekommt den Erwartungshorizont niemand zu sehen, auch nicht, wer die Klausur leer einreicht.
Der Server rechnet den Bogen nach, bevor er ihn ausgibt: ob die Bewertungseinheiten aufgehen, ob jede Teilaufgabe belegt ist, ob die Zahl der Aufgaben zur Bearbeitungszeit passt und ob der Schwierigkeitsgrad stimmt. Letzterer ist dabei keine Ansichtssache, sondern eine Zahl: die Verteilung der Bewertungseinheiten über die drei Anforderungsbereiche (I wiedergeben, II anwenden, III beurteilen). Stimmt etwas nicht, geht der Entwurf mit der Mängelliste zurück und wird neu geschrieben.
Kein Punkt ohne Beleg aus Ihrer Abgabe
Bei der Korrektur nennt die KI keine Zahl. Sie sagt zu jedem Bewertungsschritt nur zweierlei: getroffen oder nicht, und wo das in Ihrer Abgabe steht, wörtlich abgeschrieben. Der Server sucht dieses Zitat dann in Ihrem Text. Findet er es nicht, zählt der Schritt nicht.
Das ist keine Förmlichkeit. Im ersten echten Durchlauf hat die KI volle Punkte für ein Nachweisverfahren vergeben, das in der Abgabe gar nicht stand. Mit der Belegpflicht kann das nicht mehr passieren: man bekommt keine Punkte mehr für etwas, das nie dagestanden hat. Die Bewertungseinheiten kommen aus dem Erwartungshorizont, die Summe zieht der Server, und beides bekommt die KI gar nicht erst in die Hand.
Umgekehrt gilt: lehnt die KI einen Schritt wegen eines Rechenfehlers ab, muss sie die Rechnung nennen, und ein Computeralgebrasystem prüft sie nach. War die Rechnung doch richtig, zählt der Schritt. Auch dieser Fall stammt aus dem ersten Durchlauf: drei Bewertungseinheiten abgezogen für eine Rechnung, die stimmte.
Was Sie am Ende sehen, ist deshalb nachvollziehbar: jeder Schritt einzeln, mit Haken oder ohne, und dahinter die Stelle aus Ihrer eigenen Arbeit.
Es entsteht keine Note
Erreichte Bewertungseinheiten je Teilaufgabe und Hinweise, sonst nichts. Keine Note, keine Notenpunkte, kein Prozentwert Ihrer Leistung, keine Kurve über die Zeit, kein Vergleich mit anderen. Nichts davon wird gespeichert und nichts davon abgeleitet. Ein Satz, in dem die KI trotzdem eine Note nennt, wird vor der Anzeige gestrichen.
Das ist kein Geschmack, sondern die Grenze, an der dieses System gebaut ist: ein KI-System, das Lernergebnisse bewertet, wäre nach Anhang III Nr. 3 lit. b der KI-Verordnung ein Hochrisiko-System. Was hier entsteht, ist eine Rückmeldung an die lernende Person selbst, und sie bleibt bei ihr. Am 14. August 2026 wurde aus demselben Grund der gespeicherte Lernstand ausgebaut.
Was die Lehrkraft dabei tut, und was nicht
Eine Lehrkraft kann je Kurs hinterlegen, wie ihre Klausuren aussehen: eine eigene Klausur hochladen, die Vorgaben des Landes eintragen, in eigenen Worten sagen, worauf zu achten ist. Aus der hochgeladenen Klausur wird abgelesen, wie sie gebaut ist, samt Schwierigkeitsgrad; die Datei selbst wird nicht gespeichert. Solange nichts hinterlegt ist, steht auf jedem Bogen sichtbar der Vermerk „generisch“.
Ergebnisse sieht die Lehrkraft nicht. Keine Abgabe, keine erreichten Bewertungseinheiten, keine Rückmeldung, auch nicht anonymisiert zusammengefasst. Es gibt dafür keinen Weg im Programm, und dass es keinen gibt, wird bei jedem Bauvorgang geprüft.
7. Die Einwilligung
Es gibt zwei getrennte Erklärungen, und sie werden nie miteinander verrechnet: die persönliche Nutzung des Tutors, und die Freigabe von Kursmaterial durch jemanden, der den Kurs bearbeiten darf.
Unter sechzehn
Wer noch keine sechzehn ist, willigt nicht allein ein. Es unterschreiben beide: die lernende Person selbst und eine erziehungsberechtigte, die dabei ausdrücklich erklärt, dass sie sorgeberechtigt ist. Art. 8 Abs. 1 DSGVO nennt sechzehn Jahre, und Deutschland hat die Öffnungsklausel nicht genutzt.
Widerruf
Jederzeit möglich, ohne Begründung, im Portal und in der App.
Sofort gelöscht: die Unterschriften, das Geburtsdatum, der Name der erziehungsberechtigten Person und die Stichpunkte des Tutors.
Es bleiben: Name, Benutzername, Zeitpunkt und die Fassung des Textes. Art. 7 Abs. 1 DSGVO verlangt, dass die Schule belegen kann, dass eine Einwilligung vorlag, solange verarbeitet wurde. Gelöscht wird alles, was danach niemand mehr braucht.
Ein Widerruf der eigenen Nutzung berührt eine Kursfreigabe nicht, und umgekehrt.
Wenn sich der Einwilligungstext ändert
Eine Unterschrift deckt das ab, was zum Zeitpunkt der Unterschrift im Text stand, nicht das, was später dazukam. Ändert sich der Wortlaut, läuft der Tutor weiter, aber er merkt sich nichts Neues, bis die Person den neuen Text bestätigt. Ein Hinweis über der Kursliste sagt das.
8. Warum zwei Schulen sich nie sehen
Jede Schule bekommt ihre eigene Adresse, und die Schulnummer darin ist der Schlüssel, an dem alles hängt. Sie steht in jeder Abfrage und in jeder Zeile des Wissensspeichers.
Innerhalb einer Schule gilt zusätzlich: freigegeben heißt nicht schulöffentlich. Eine Person kommt nur an einen Kurs, wenn sie auch darin eingeschrieben ist.
9. Wo es an Grenzen stößt
Das gehört auf eine Transparenzseite, sonst ist sie Werbung.
Die Materiallage entscheidet. An einer echten Schule tragen rund die Hälfte der Moodle-Module lesbaren Text; der Rest sind Links, leere Titel oder Scans, die sich nicht sauber lesen lassen. Ein Kurs mit wenig Material ergibt einen Tutor, der viel absagt. Das ist unangenehm und immer noch besser als ein Tutor, der sich etwas ausdenkt.
Ein Kurs, den niemand öffnet, wird nicht von allein aktualisiert. Das ist die Folge davon, dass wir keinen dauerhaften Zugang zu Ihrem Moodle speichern: nachgesehen wird, wenn ohnehin jemand mit seinem eigenen Zugang da ist. Die Lehrkraft kann das aber selbst anstoßen. Ihr Portal zeigt je Kurs, wann sein Material zuletzt gelesen wurde, und hat den Knopf „Nach neuem Material sehen" daneben. Wer ein Arbeitsblatt hochgeladen hat, muss also nicht warten, bis die erste Schülerin den Kurs öffnet.
Verliert die freigebende Lehrkraft den Zugriff auf einen Kurs, kann niemand mehr nachlesen. Es gibt bewusst kein Dienstkonto, das immer alles sehen darf.
Fremde Webseiten hinter Link-Modulen werden nur gelesen, wenn sie es erlauben. Sagt eine Seite nein, bleibt es beim Namen des Links.
Die KI ist nicht unfehlbar. Die Belegpflicht und die Prüfung danach sollen verhindern, dass Erfundenes durchkommt. Sie senken das Risiko deutlich, sie beseitigen es nicht. Deshalb steht unter jeder Antwort, woher sie stammt: damit man nachsehen kann.
Eine korrigierte Übungsklausur ist keine korrigierte Klausur. Der Erwartungshorizont, die Belegpflicht und das Nachrechnen machen die Rückmeldung belastbarer als ein bloßes Modellurteil, aber sie bleibt eines. Ein ungewöhnlicher, richtiger Lösungsweg kann zu streng bewertet werden, und eine schwer lesbare Handschrift wird schlechter erkannt als eine saubere. Genau deshalb steht die Rückmeldung Schritt für Schritt da, mit der Stelle aus Ihrer eigenen Arbeit daneben: damit Sie widersprechen können. Verbindlich ist immer die Korrektur Ihrer Lehrkraft.
10. Fragen dazu
Schreiben Sie an kontakt@school-up.de. Anfragen zu den eigenen Daten nach Art. 15 bis 21 DSGVO beantworten wir; wie und in welcher Frist, steht in der Datenschutzerklärung.